Elektrische Dienstwagen: Fördergrenze steigt

Wer bei seinem E-Dienstwagen in den vollen Genuss der steuerlichen Förderung kommen wollte, musste ein Modell unterhalb der Preisgrenze von 60.000 Euro wählen. Das ändert sich nun.

Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von elektrischen Dienstwagen steigt auf 70.000 Euro (brutto). Die Erhöhung ist laut dem Fachinformationsdienst Haufe Teil des nun vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetzes und soll die Nachfrage nach E-Mobilen stützen. Zudem reflektiert sie die zuletzt gestiegenen Anschaffungspreise.

Bisher lag die Fördergrenze bei einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro. Die Neuregelung gilt für Neuanschaffungen rückwirkend bis zum 1. Januar 2024. Die Privatnutzung von gewerblich zugelassenen Plug-in-Hybriden wird weiterhin mit 0,5 Prozent versteuert. Voraussetzung: Die Hersteller weisen eine Elektro-Mindestreichweite (nach WLTP) von nun 80 Kilometern aus.